Die Grünliberalen Kanton St.Gallen haben an ihrer Mitgliederversammlung vom 7. November in der Stadt St.Gallen ihre Parolen für die Abstimmungen vom 24. November 2024 gefasst.
Gegen den Autobahnausbau
Der nationale Ausbauschritt für die Nationalstrassen überzeugt die Partei nicht. Dieser würde mittelfristig Mehrverkehr und somit zusätzliche Emissionen und Staustunden verursachen und die Verkehrsprobleme nicht lösen. Letzteres gilt im Besonderen für den Zubringer Güterbahnhof in St.Gallen, der im Rahmen des Ausbauschritts realisiert werden soll.
Der geplante Autobahnanschluss erschliesst nur die Fahrtrichtung Zürich, der Güterbahnhof wird in seiner Nutzung und Entwicklung eingeschränkt. Die Bedürfnisse des Velo-, Fuss- und öffentlichen Verkehrs wurden insbesondere beim Knoten St.Leonhard-Brücke zu wenig berücksichtigt. Schliesslich müssen für den Bau der 3. Rosenberg-Röhre die Olma-Arena und die Hallen 7 und 9 abgerissen werden. Auf den grünliberalen Vorschlag, durch eine Umfahrung die Halle 9 zu verschonen, wurde bisher nicht eingegangen.
Gegen die Vorlage sprechen des Weiteren die Klimaschädlichkeit von Tunnelbauten, Sicherheitsbedenken mit Blick auf den vorgesehenen unterirdischen Kreisel sowie die Tatsache, dass zusätzliche Kapazitäten mittelfristig zu Mehrverkehr führen. Andrin Monstein, Kantonsrat und Vizepräsident, fasst zusammen: «Es ist Zeit für intelligente Verkehrskonzepte, dynamisches Roadpricing und mehr ÖV. Die Zeiten des milliardenschweren Autobahnausbaus für die Verkehrsspitzen sind vorbei.»
Die Partei spricht sich zudem gegen die kantonale Erhöhung des Fahrkostenabzugs aus.
Die Erhöhung auf CHF 8'000 setzt Fehlanreize, welche im Widerspruch zu den verkehrspolitischen, klimapolitischen und raumplanerischen Zielen des Kantons St.Gallen stehen. Die steuerliche Gleichbehandlung von Pendlerinnen und Pendlern mit dem öV und dem Privatauto, welche erst 2015 per Volksentscheid eingeführt wurde, soll nicht aufgehoben werden. Von einer Erhöhung würde nicht der Mittelstand profitieren, sondern lediglich ein Bruchteil der Bevölkerung, der lange Arbeitswege mit dem Privatauto zurücklegt. Nicht zuletzt führt der Nachtrag zum Steuergesetz zu Steuerausfällen von rund CHF 14 Mio. bei Kanton und Gemeinden, welche die bereits angespannte Finanzlage weiter verschärfen würden.
Für die einheitliche Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung
Bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung (EFAS) spricht sich die kantonale GLP dafür aus. Die Beseitigung von Fehlanreizen durch die Vereinheitlichung der Finanzierung ist überfällig und überzeugt. Dadurch werden die medizinisch häufig sinnvolleren ambulanten Behandlungen gefördert, was sich zudem positiv auf die Gesamtkosten und auf die Prämienzahlenden auswirkt. Zudem wird das Pflegepersonal leicht entlastet, während sich die Koordination in der Patientenversorgung verbessert.
Ja zur Kündigung bei Eigenbedarf, aber Nein zur missbräuchlichen Untermiete
Die beiden Vorlagen betreffend des Mietrechts wurden an der Mitgliederversammlung präsentiert und diskutiert. Die Mitglieder sprechen sich dabei für eine Lockerung der Anforderungen an eine Kündigung bei Eigenbedarf aus. Durch den vereinfachten Nachweis des Eigenbedarfs werden teure Gerichtsprozesse vermieden oder zumindest beschleunigt und die Flexibilität der Eigentümerschaft steigt. Der Mieterschutz bleibt aber unverändert und die entsprechenden Rechte sind auch künftig gewährleistet.
Die zweite Vorlage - die Reform der Untermiete - führt hingegen zu einer Verschlechterung für Mietende. Durch die neuen Anforderungen an die Informationspflicht wird die Bürokratie ausgebaut, ohne einen Mehrwert für eine der beiden Parteien zu generieren. Die Vermietenden können bereits heute unter berechtigen Gründen eine Untermiete ablehnen. Die Partei fasste deshalb die Nein-Parole zur geplanten Reform.
Ja zu beiden Pflegevorlagen
Die beiden weiteren kantonalen Vorlagen zur Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten sowie zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege werden von der Partei zur Annahme empfohlen, wobei bei der Ausbildungsförderung die Rückzahlungsklausel als sehr kritisch angesehen wird.